Neueintragung · Komplementär: Verwaltungsgesellschaft Hans Höreth GmbH · Firmensitz: Bayreuth · Name: Hans Höreth GmbH & Co. KG Möbel- und Bauschreinerei
Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|
1 | a) Hans Höreth GmbH & Co. Möbel- und Bauschreinerei b) Bayreuth |
a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. b) Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungsgesellschaft Hans Höreth GmbH, Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 1000) |
a) Kommanditgesellschaft Beginn: 13.01.1983 c) Kommanditist(en): Höreth, Hans-Jürgen, Schreinermeister, Bayreuth, Einlage: 20.000,00 DEM |
a) 26.09.2003 Ruschke b) Tag der ersten Eintragung: 21.01.1983. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
Gutes Design ist innovativ. Technische Entwicklungen bieten neue Ansatzpunkte für innovative Gestaltung.
Gutes Design macht ein Produkt brauchbar. Das Design optimiert die Brauchbarkeit und erfüllt neben der primären Funktion auch psychologische und ästhetische Funktionen.
Gutes Design ist ästhetisch. Besonders bei täglichen Gebrauchsgegenständen ist die Ästhetik wichtig, da sich diese stets in unserem persönlichen Umfeld befinden.
Gutes Design macht ein Produkt verständlich. Die Aufgabe von Design ist es die Struktur des Produktes zu verdeutlichen. Das Produkt erklärt sich im besten Fall von selbst.
Gutes Design ist unaufdringlich. Gut designte Produkte sind weder Kunst noch Dekoration. Sie haben Werkzeug-Charakter und sind in ihrer Gestaltung zurückhaltend und neutral.
Gutes Design ist ehrlich. Wesentlich für die Gestaltung ist, das ein Produkt stets das zeigt, was es auch wirklich ist. Es darf nichts versprechen, was es nicht halten kann und darf den Verbraucher keineswegs manipulieren.
Gutes Design ist langlebig. Die Gestaltung hält sich von Modischem fern, sondern überdauert lange Jahre.
Gutes Design ist konsequent bis ins letzte Detail. Bei der Produktgestaltung wird nichts dem Zufall überlassen. Die Gründlichkeit und Genauigkeit sind dem Verbraucher gegenüber Zeichen des Respekts.
Gutes Design ist umweltfreundlich. Design bezieht seine Ressourcen schonend und durchdacht, sowie minimiert physische und visuelle Verschmutzung in der Gestaltung.
Gutes Design ist so wenig Design wie möglich. Weniger ist mehr, die Gestaltung konzentriert sich auf das Wesentliche. Einfachheit steht im Vordergrund.
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Die Fullpage-Demo für REDAXO ist völlig frei verwendbar, sowohl für private als auch für kommerzielle Projekte!
Addon und Themes von Andreas Eberhard https://aesoft.de
zu finden bei github https://github.com/FriendsOfREDAXO/demo_fullpage
für FriendsOfREDAXO https://friendsofredaxo.github.io/info
Bugs und Anregungen zur Demo bitte direkt auf github melden
https://github.com/FriendsOfREDAXO/demo_fullpage/issues
Vielen Dank an:
Jan Kristinus, Thomas Blum, Gregor Harlan, Peter Bickel, Dirk Schürjohann, FriendsOfREDAXO ...
Fotos für diese Demo:
https://www.pexels.com/search/coffee/
https://www.pexels.com/search/bike/
https://www.pexels.com/search/road/
Alle weiteren Fotos sind im Medienpool entsprechend beschrieben.
Videos:
Video by Matthias Groeneveld from Pexels https://www.pexels.com/video/5292753/
Video by Stefano Rinaldo from Pexels https://www.pexels.com/video/4913621/
Video by Deniz Bostanov from Pexels https://www.pexels.com/video/3345545/
Schreinerei Höreth GmbH
St.-Nikolaus-Straße 12
95445 Bayreuth
Tel.: | +49 921 50 70 87 - 0 |
FAX: | +49 921 58 498 |
EMail: | info@schreinerei-hoereth.de | www.schreinerei-hoereth.de |
Bankverbingung:
Sparkasse Bayreuth
Kto-Nr.: | 9022583 |
BLZ: | 773 501 10 |
IBAN: | DE60 7735 0110 0038 1135 93 |
Swift: | BYLADEM1SBT |
Steuer-Nr.: | 208 162 065 03 |
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© Schreinerei Höreth GmbH |
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3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: Schreinerei Höreth GmbH - St.-Nikolaus-Straße 12 - 95445 Bayreuth - Telefon: +49 921 50 70 87 0 - E-Mail: info@schreinerei-hoereth.de. Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
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Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder d DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklä:rung. wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzw&uulm;rdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden ihre personenbezogenen Daten anschliessend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
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Auskunft, Berichtigung und Löschung
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Kontaktformular
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5. Plugins und Tools
Font Awesome
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Weitere Informationen zu Font Awesome finden Sie und in der Datenschutzerklärung von Font Awesome unter: https://fontawesome.com/privacy.
Quelle: https://www.e-recht24.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Stand: 1. November 2016) |
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1. | Anzuwendendes Recht |
Es gilt deutsches Recht. | |
2. | Weitere Vertragsgrundlagen |
2.1 | Auftragsannahmen |
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers vom Angebot des Auftragnehmers ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit der Bestätigung des Auftragnehmers zustande. | |
2.2 | Lieferverzögerungen |
Wird die vom Auftragnehmer geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf Seiten des Auftragnehmers oder eines seiner Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so gehl die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. | |
2.3 | Mängelrügen |
Offensichtliche Mängel müssen von Unternehmern zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist können Mängelansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. |
2.4 | Mängelverjährung |
Die Mangelverjährung bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, beträgt ein Jahr. Bei Reparaturarbeiten, die keine Bauleistung darstellen, gilt eine Verjährung der Gewährleistung von einem Jahr ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners. | |
2.5 | Umsetzung der Gewährleistung |
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern. Solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Satz 1 gilt nicht bei Verbrauchergeschäften über den Bezug beweglicher Sachen. | |
2.6 | Anlieferung |
Beim Anliefern wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behin-dert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt. | |
2.7 | Abschlagszahlungen |
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagzahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur zu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes. | |
2.8 | Fälligkeit |
Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. abgenommen, so ist die Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. |
3. | Förmliche Abnahme |
Sofern vertraglich eine förmliche Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Auftraggeber einmal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Durchführung der Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahmewirkung tritt zwölf Werktage nach Zugang der Aufforderung ein. | |
4. | Pauschalierter Schadensersatz |
Kündigt der Auftraggeber vor Bauausführung den Werkvertrag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. | |
5. | Technische Hinweise |
5.1 | Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass seinerseits Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere: - Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten - Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren - Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss nachzubehandeln. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Mängelansprüche gegen den Auftragnehmer entstehen. |
5.2 | Durch den fachgerechten Einbau moderner Fenster und Außentüren wird die energetische Qualität des Gebäudes verbessert und die Gebäudehülle dichter. Daher sind, um die Raumluftqualität zu erhalten und Schimmelpilzbildung vorzu-beugen, zusätzlichen Anforderungen an die Be- und Entlüftung des Gebäudes nach DIN 1946-6 zu erfüllen. Ein insoweit eventuell notwendiges Lüftungskonzept, ist eine planerische Aufgabe, die nicht Gegenstand des Auftrages an den Handwerker ist und in jedem Fall vom Auftraggeber / Bauherrn zu veranlassen ist. |
5.3 | Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (Farbe und Struktur), insbesondere bei Nachbestellungen, bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Stoffe und Ähnliches) liegen und üblich sind. |
5.4 | Der Auftraggeber hat zum Schutz und Erhalt der gelieferten Bauteile (z.B. Fenster, Treppen, Parkett) für geeignetes klimatische Raumbedingungen (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) Sorge zu tragen. |
6. | Zahlung |
Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung Statt, angenommen. | |
7. | Ausschluss der Aufrechnung |
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. | |
8. | Eigentumsvorbehalt |
8.1 | Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Auftragnehmers. |
8.2 | Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. |
8.3 | Erfolgt die Lieferung für einen vom Auftraggeber unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Auftraggebers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes des gelieferten Vorbehaltsgegenstandes dem Auftragnehmer abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Auftraggeber gegenüber seinem Abnehmer das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Auftraggeber hiermit an den Auftragnehmer ab. |
8.4 | Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. |
8.5 | Werden die Eigentumsvorbehaltsgegenstände vom Auftraggeber bzw. im Auftrag des Auftraggebers als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Auftraggeber schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Rechnungswertes der Eigentumsvorbehallsgegenstände mit allen Nebenrechten an den Auftragnehmer ab. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Gegenständen durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zum Wert der übrigen Gegenstände. |
9. | Eigentums- und Urheberrecht |
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich der Auftragnehmer sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. | |
10. | Streitbeilegung |
Der Auftragnehmer ist weder zur Teilnahme an Slreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, noch ist er dazu bereit. | |
11. | Gerichtsstand Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers. |